Steuerberatung und Finanzen

Steuerberatung und Finanzen
Aussagekräftige Finanzkennzahlen sind für die weitere erfolgreiche Entwicklung eines Unternehmens und die Bewertung eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Bei Ihren täglichen Anfragen unterstützt Sie ein Team an Fachangestellten unter der fachlichen Leitung von Steuerberatern. Bei Fragen des nationalen deutschen Steuerrechts sowie des internationalen Steuerrechts ist Ihr Team von AMIPARTNERS gerne ihr erster Ansprechpartner.

Finanzbuchhaltung

Die klassische Finanzbuchhaltung ist Kern der Tätigkeit der AMI Steuerberatungsgesellschaft mbH. Steuerberater und Fachangestellte unterstützen Sie mit effizienten digitalen Lösungen für die Finanzbuchhaltung. Wir setzen bewährter Softwarelösungen (DATEV Unternehmen Online, SAP, Lexware, Candis, etc.) zur Strukturierung und Bearbeitung der Finanzdaten ein. Controllingsberichte, Übersichten zur Liquiditätsvorschau und individuelle Berichte für die Geschäftsleitung, Banken und Investoren (insbesondere bei Start-up Unternehmen) stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung. In Fragen der internationalen Rechnungslegung (US- GAAP, IFRS, J-GAAP) unterstützen wir Sie durch unsere Experten.

Jahresabschluss

Unsere Steuerberater erstellen für die Firmenkunden den jährlichen Jahresabschluss nach deutschem Handelsrecht und Steuerrecht sowie auf Wunsch Zwischenabschlüsse oder Monatsabschlüsse. Wir unterstützen bei der Veröffentlichung oder Hinterlegung der Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger. Gerne erstellen wir Übersetzungen von Finanzberichten in diversen Fremdsprachen.

Steuererklärungen

Steuerberater von AMIPARTNERS erstellen die jährlichen Steuererklärungen (Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) für unsere Firmenkunden. Bei internationalen steuerlichen Fragestellungen z.B. zu der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterstützen wir Sie vollumgänglich.

Lohn und Sozialversicherung

Die korrekte Erfassung der Lohn- und Gehaltsbestandteile von Angestellten und Geschäftsführern werden von unseren Lohnspezialisten in Deutschland durchgeführt. Komplexe lohnsteuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen lösen wir für unsere Kunden in praxisgerechter Form. Im Rahmen von Entsendungen von Mitarbeitern in das Inland oder Ausland beraten wir umfassend im nationalen und internationalen Steuerrecht unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Aspekte. Bei Betriebsprüfungen im Bereich Lohnsteuer und Sozialversicherung sind wir als steuerlicher Berater für Sie der erste Ansprechpartner.

Laufende Steuerberatung

Steuerberater von AMIPARTNERS erstellen für unsere Kunden Gutachten zu steuerrechtlichen Einzelfragen (z.B. Gutachten zum deutschen Umsatzsteuerrecht), beantworten tägliche Anfragen und entwickeln gerne für unsere Kunden Steuerstrategien. Wir unterstützen unsere Kunden als steuerlicher Berater im Falle einer Betriebsprüfung durch die deutschen Finanzbehörden. Weiterhin vertreten wir Ihre steuerlichen Interessen gegenüber dem deutschen Staat vor den deutschen Finanzgerichten. Beratung zu Fragen der Wirkungsweise von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im internationalen Geschäft sowie Spezialkenntnisse zu Doppelbesteuerungsabkommen einzelner Länder sind Teil unserer internationalen Steuerpraxis.

Steuerberatung im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A)

Kauf und Verkauf von Unternehmen in Deutschland sowie Reorganisationen erfordern individuelle Lösungen durch erfahrene Berater. Unsere spezialisierten Steuerberater beraten Sie umfassend bei allen Fragen im Zusammenhang mit einer Transaktion. In Ihrem Auftrag führen wir bei den Zielunternehmen Due Diligence Prüfungen durch (Tax Due Diligence, Financial Due Diligence), entwerfen eine passende Transaktionsstruktur und beraten bei allen Schritten bis zum erfolgreichen Abschluss der Transaktion. In der Phase der Integration von Zielgesellschaften stehen unsere Spezialisten mit wirtschaftlichem und steuerlichem Know-how beratend zur Seite.

Rechtsberatung

Rechtsberatung
Die Gründung einer Gesellschaft in Deutschland und die laufende Gestaltung ihrer geschäftlichen Aktivitäten stellen Sie vor rechtlichen und steuerrechtlichen Herausforderungen, die sehr umfangreich sein können. Rechtsanwälte von AMIPARTNERS bieten Ihnen Antworten auf Ihre täglichen rechtlichen Fragen und erarbeiten mit Ihnen Lösungen, die wirtschaftlich und zielorientiert sind. Sie profitieren von einer integrierten rechtlichen Beratung durch deutsche Rechtsanwälte, welche auf Wunsch auch steuerrechtliche Beratung durch deutsche Steuerberater beinhaltet. Unsere Dienstleistungen bei der rechtlichen Beratung von Unternehmen erstrecken sich auf die wesentlichen Kernbereiche des Unternehmensrechts für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften in Deutschland.

Gesellschaftsrecht

Sie werden bei der Auswahl der passenden Gesellschaftsform für Ihre geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland (wie z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung, Repräsentanzbüro, etc.) durch erfahrene Rechtsanwälte betreut. Weiterhin unterstützt AMIPARTNERS seine Kunden bei allen rechtlichen Schritten bis zur erfolgreichen Eintragung der Gesellschaft im deutschen Handelsregister. Steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Gründung einer Gesellschaft in Deutschland berücksichtigen wir nach Ihren individuellen Anforderungen. Nach erfolgreicher Gründung der Gesellschaft beraten wir Sie auf Wunsch bei rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen, Finanzierungen sowie Umwandlungen und Restrukturierungen. Joint-Venture Vereinbarungen oder komplexere Gesellschaftsverträge oder Investmentverträge erstellen die AMIPARTNERS Anwälte in praxisbewährter Form.

Arbeitsrecht

Unternehmen, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Führungskräfte und Privatpersonen nutzen unsere rechtliche Expertise im Bereich des deutschen Arbeitsrechts. Erfahrene Anwälte unterstützen unsere Kunden umfänglich bei der Erstellung und Änderung von Arbeitsverträgen sowie bei sämtlichen Fragestellungen des deutschen individuellen Arbeitsrechts. Im Falle von Konflikten im Arbeitsrecht vertreten wir unsere Kunden als Rechtsanwalt bei der Verhandlung oder der Änderung sowie Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach deutschem Recht. Weiterhin vertreten wir unsere Kunden bei Prozessen vor den deutschen Arbeitsgerichten. Auf Anfrage strukturieren und dokumentieren wir als Rechtsanwälte für unsere Kunden grenzüberschreitenden Personalentsendungen ins Inland und Ausland. Weiterhin vertritt AMIPARTNERS seine Kunden bei der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen sowie Visumverfahren in Deutschland.

Handelsrecht / Vertriebsrecht

Wir beraten unsere Kunden als deutsche Rechtsanwälte bei rechtlichen Fragenstellungen des nationalen und internationalen Handels- und Vertriebsrechts und erstellen auf Wunsch die notwendigen Verträge.

Mergers & Acquisitions (M&A)

Wir beraten Sie umfassend im Rahmen einer geplanten Transaktion - sei es auf Verkäufer oder auf Käuferseite – bis zum Closing und bei weiteren rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Legal-, Financial- und Tax-Due Diligence bei dem Erwerb oder dem Verkauf eines Unternehmens in Deutschland. Auf Basis der Ergebnisse der Due Diligence beraten wir Sie als Rechtsanwälte & Steuerberater bei den Verhandlungen mit dem Käufer oder Verkäufer sowie der Optimierung der Transaktionsstruktur. Die Transaktionsberatung von AMIPARTNERS hat einen besonderen Schwerpunkt auf Transaktionen in Deutschland mit einem Volumen von Euro 1 Millionen bis zu Euro 50 Millionen. AMIPARTNERS arbeitet vertrauensvoll mit bekannten M&A Beratern aus den Bereichen M&A Advisory und M&A Finance zusammen.

Verrechnungspreisberatung

Verrechnungspreisberatung
Mit der Ausweitung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen im Ausland gewinnt die Verrechnungspreisgestaltung zunehmend an Aufmerksamkeit sowohl bei den Steuerzahlern als auch bei den Steuerbehörden. Um die Bedürfnisse entgegenzukommen, stärken die Steuerbehörden ihre Kompetenzen durch den Einsatz internationaler Steuerexperten. Deutschland macht da keine Ausnahme. Vor diesem Hintergrund stehen wir Ihnen mit den folgenden Verrechnungspreisberatungen zur Verfügung.

Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation nach den deutschen Verrechnungspreisvorschriften

Deutsche Steuerpflichtige, die an grenzüberschreitenden Transaktionen mit verbundenen Unternehmen beteiligt sind, sind grundsätzlich verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, die den deutschen Verrechnungspreisvorschriften entspricht. In den meisten der letzten Betriebsprüfungsfällen werden die Einreichung einer Verrechnungspreisdokumentation verlangt. Sanktionen können verhängt werden, wenn der Steuerpflichtige seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Aktualisierung der Verrechnungspreisdokumentation, die nicht nur den deutschen Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften, sondern auch den Anforderungen des BEPS-Projekts der OECD entspricht.

Unterstützung bei der Betriebsprüfung

In den meisten der letzten Betriebsprüfungen werden Verrechnungspreisdokumentation von den deutschen Steuerbehörden angefordert, die nach unserer Erfahrung ihren Schwerpunkt auf die Prüfung der grenzüberschreitenden Transaktionen mit verbundenen Unternehmen legen.

Implementierung einer Verrechnungspreisrichtlinie

Bei den grenzüberschreitenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen wendet Deutschland den sogenannten "Price Setting Approach" an. Nach diesem Ansatz müssen Regeln für die Preisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmen im Voraus festgelegt werden, weil davon auszugehen ist, dass sich fremde Dritte auch über die Bedingungen einigen würden, bevor die eigentliche Transaktion stattfindet. Unter Berücksichtigung der Funktionen und Risiken des Steuerzahlers unterstützen wir Sie bei der Implementierung einer angemessenen Verrechnungspreisrichtlinie. Darüber hinaus stehen wir Ihnen im Falle einer Überarbeitung der bestehenden Richtlinie beratend zur Seite.

Risikoanalyse

Bei einer Betriebsprüfung kann der Steuerpflichtige dem Risiko ausgesetzt sein, wenn dieser sich nicht über die Anwendbarkeit der bestehenden Verrechnungspreisrichtline bewusst ist. Ein Risiko kann auch dann entstehen, wenn das tatsächliche Geschäft nicht mit den Vertragsbedingungen übereinstimmt. Um das potenzielle Verrechnungspreisrisiko abzuschätzen, führen wir Risikoanalysen inklusive der Berechnung der steuerlichen Auswirkungen durch und unterstützen Sie, falls Änderungen am aktuellen Verrechnungspreismodell erforderlich sind.

Unterstützung im Zusammenhang mit Advance Pricing Agreement (APA)

Advance Pricing Agreement (APA) ist auch in Deutschland ein etabliertes Instrument zur Vermeidung von Verrechnungspreisrisiken. Durch ein APA können nicht nur die zukünftigen Jahre, sondern auch die vergangenen Jahre rückwirkend abgedeckt werden. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem im Partnerland ansässigen Antragsteller bieten wir eine umfassende Unterstützung in allen Prozessen, von der Einreichung des APAs bis hin zur Nachbereitung nach Abschluss einer Vereinbarung.

Abgabe einer Zweitmeinung

Gerne prüfen wir die von den anderen Beratungsgesellschaften erstellten Dokumente (Verrechnungspreisdokumentation, Memorandum, Einspruchsschreiben usw.) und schlagen bei Bedarf Änderungen vor.

Japan Desk

Japan Desk
Mehr als 50% der in Deutschland ansässigen japanischen multinationalen Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern (basierend auf unserer Analyse). Die begrenzte Kapazität erschwert es diesen Unternehmen, ihre Geschäfte zu führen und sich gleichzeitig mit den steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten angemessen zu befassen.

Bei den in Deutschland ansässigen japanischen Unternehmen kommt es häufig vor, dass japanische Expatriates sich um die Betriebsprüfung kümmern müssen, während sie ihre tägliche Arbeit erledigen. Bei der Beschaffung der von den Betriebsprüfern angeforderten Dokumente könnten diese Expatriates in Schwierigkeiten geraten, wenn die Betriebsprüfer Fragen zu den vergangenen Jahren stellen, über die die Expatriates nicht vollumfänglich informiert sind.

Wir sind stolz auf unsere japanischen Fachleute, die über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Steuern, Buchhaltung und Recht verfügen. Wir sind bestrebt, Ihnen unsere maßgeschneiderten Dienstleistungen nicht nur in deutscher und englischer, sondern auch in japanischer Sprache anzubieten. Durch die Erstellung von Dokumenten, die für Compliance- und Betriebsprüfungszwecke erforderlich sind, bereiten wir Sie gut vor, auch wenn Sie die Dringlichkeit noch nicht spüren.


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